UNSER BESTATTUNGSANGEBOT IN FEISTRITZ UND VILLACH – ERDBESTATTUNG
Die Erdbestattung ist die in unseren Breiten häufigste Bestattungsart. Der Leichnam wird in einen Sarg gelegt, der danach im Erdreich vergraben wird. Zumeist errichtet man darüber eine Grabstätte.
Für lange Zeit war die Erdbestattung die ausschließlich erlaubte Bestattungsart in der römisch-katholischen Kirche, mittlerweile erkennt sie aber auch die Feuerbestattung an.
Informationen zur Erdbestattung
Eine Erdbestattung ist insgesamt meist teurer als eine Feuerbestattung. Es entfällt zwar die Kremationsgebühr, dafür aber kommen die Kosten für Sarg, Grabmal und das Ausheben des Erdgrabs dazu.
Solange der Sarg nicht zerfallen und der Leichnam nicht verwest ist, kann in einem Erdgrab keine neuerliche Sargbestattung stattfinden. Der Mindestzeitraum, der zwischen zwei Erdbestattungen liegen muss, nennt sich Wiederbelegungsfrist – sie beträgt meist zwischen 10 und 30 Jahren, die genaue Dauer liegt von der Bodenbeschaffenheit ab.
Ablauf einer Erdbestattung
Der Sarg wird bis zur Verabschiedungsfeier in der Kühlung verwahrt oder in der Aufbahrungshalle aufgebahrt. Bei der Verabschiedungsfeier bzw. dem Sterbegottesdienst ist der Sarg nach Möglichkeit in der Kirche dabei. Danach wird der Sarg mit dem Trauerzug zur Grabstelle am Friedhof geleitet und dort beigesetzt. Ist ein Trauerzug von der Kirche zum Friedhof nicht möglich oder findet kein Sterbegottesdienst statt, startet der Trauerzug in der Einsegnungshalle des Friedhofes und geleitet den Sarg zur Grabstelle.