Trauer- und Todesfall

Kontakt

Trauer- und Todesfall

Kontakt

Trauer- und Todesfall

Kontakt

Trauer- und Todesfall

Kontakt

Trauer- und Todesfall

Kontakt

Trauer- und Todesfall

Kontakt

TODESFALL – WAS IST ZU TUN? IHR BESTATTER IN FEISTRITZ UND VILLACH IST FÜR SIE DA

Kommt ein Todesfall nicht überraschend, sondern ist aufgrund von schwerer Krankheit oder Alter absehbar, empfiehlt es sich, im Vorfeld einige Maßnahmen zu treffen.

So bereiten Sie sich vor

  • Sprechen Sie mit Ihrer Familie – jeder soll rechtzeitig Bescheid wissen und sich vorbereiten können.

  • Besprechen Sie mit einem Bestattungsunternehmen die Wünsche der Familie und lassen Sie sich über alle zu treffenden Schritte beraten.

  • Legen Sie eine Vorsorgemappe an, damit im Ernstfall alles leicht auffindbar ist – diese sollte z. B. Bestattungswünsche, Anordnungen (z. B. Kleidung), Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, eventuell Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehepartners sowie ein Foto für den Trauerdruck beinhalten.

  • Klären Sie rechtzeitig alle Details rund um die Bestattung: Friedhof, Grablage, Grabnummer oder auf Wunsch Naturbestattung.

  • Wie werden die Bestattungskosten gedeckt? Gibt es eine Polizze, ein Sparbuch oder sonstige Hinterlegungen?

  • Sorgen Sie dafür, dass das Testament bei einem Notar oder Rechtsanwalt liegt.

  • Alle Informationen rund um Vermögen, Verträge, vertrauliche oder gefährliche Gegenstände (z. B. Waffen) sind wichtig.

Wir beantworten gerne alle Ihre weiteren Fragen – kontaktieren Sie uns, wir sind in der schweren Zeit für Sie da! 

+43 664 5453730 E-Mail

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.