INFOS RUND UMS ERBRECHT – BESTATTUNG IN FEISTRITZ UND VILLACH
Die nachfolgenden Infos sollen einen allgemeinen Überblick über das Thema Erbrecht in Österreich geben. Keinesfalls ersetzen sie die Beratung durch eine rechtskundige Person für den konkreten Einzelfall!
Nachlass, Erbschaft und Erbrecht
Das Vermögen samt aller Rechte und Pflichten einer Person wird nach deren Tod als Nachlass bezeichnet. Der Nachlass wird rechtlich wie eine Person behandelt, die verstorbene Person wird „Erblasser“ genannt.
Nicht zum Nachlass gehören höchstpersönliche Rechte und Pflichten wie etwa Haftstrafen – diese enden mit dem Tod der betreffenden Person und sind nicht Teil des Nachlasses. Ein offener Kredit hingegen ist eine Verpflichtung, die sehr wohl vererbt werden kann. Eine offene Geldstrafe gehört nur dann zum Nachlass, wenn der Erblasser rechtskräftig verurteilt worden ist. Dies gilt nicht für eine Geldstrafe aus einem laufenden Verfahren.
Dieser Nachlass wird Erbschaft genannt und wird unter bestimmten Bedingungen an den oder die Erben übertragen. In Österreich passiert diese Übertragung nicht automatisch, sondern läuft über das Gericht. Nach dem Tod des Erblassers erhalten die Erben nicht unmittelbar den Nachlass selbst, sondern lediglich das Erbrecht. Es ist die Berechtigung, den Nachlass mit Hilfe des Gerichts in Besitz zu nehmen.
2019 kam es zu einer Gesetzesänderung hinsichtlich des Erbrechts. Die Informationen werden in Kürze aktualisiert.